Podologie
Auch in der Podologie und der kosmetischen Fußpflege sollen Sie Sich sicher und wohlfühlen .
Ein sehr hoher Faktor ist neben unserer fundierten Ausbildung auch die konsequente Einhaltung der Hygienerichtlinien in der Podologie (med. Fußpflege).
Für Ihre Sicherheit ist es für uns selbstverständlich, dass wir dieses hohe Maß an Hygiene auch in der kosmetischen Fußpflege ohne Wenn und Aber umsetzen.
Dazu gehören die Verwendung von Einmalhandschuhen, Mundschutz, Hautdesinfektionsmitteln und Antiseptika. Auch der Einsatz eines Thermodesinfektors zum Reinigen und Desinfizieren der benutzten Instrumente, das anschließende Verpacken in Sterilverpackungen und die folgende Sterilisation im Autoklaven ist Pflicht. All das wird selbstverständlich zusätzlich etikettiert und dokumentiert.
Der Autoklav wird regelmäßig auf Funktionalität geprüft, unter anderem mit einem Helixtest, der bei jedem Sterilisationsdurchgang durchgeführt wird und durch die alljährliche Validierung der verwendeten Geräte.
Selbstverständlich entsprechen auch die Fußpflegegeräte und das Equipment der aktuellen Medizinproduktverordnung.
Die entsprechende Reinigungsdesinfektion in den Räumen und auf den benutzten Oberflächen wird nach jeder Behandlung durchgeführt.
Ebenso sind regelmäßige Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auf allen Ebenen für uns selbstverständlich.
Dies Alles dient Ihrem Schutz!!
So haben Sie eine Vorstellung, was rund um eine fußpflegerischen Behandlung vorher und nachher passiert.
Wie Sie Sich jetzt vorstellen können, ist die konsequente Einhaltung der Hygienemaßnahmen in der Podologie ein hoher Kostenfaktor, der entsteht, durch die enormen Materialkosten, Zeit- und Energiekosten.
Gerne stellen wir uns auch vor Ort Ihren Fragen und geben Ihnen gerne einen Einblick in unsere Hygienearbeit - die Grundlage einer sicheren Podologie. Sprechen Sie uns gerne an.
Wer sich über das über das Thema „TSVG“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz) informieren möchte, kann folgenden Link anklicken, § 124 und §125 sind podologierelevant. Mit dem Gesetz, welches zum 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist, ändern sich für Berufe im Heilmittelbereich die Vergütungsvereinbarungen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/TSVG_BGBL.pdf