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Podologische Behandlungen

Podologische Behandlungen

Informationen für unsere Patienten

Wir freuen uns sehr, Sie in unserem Institut begrüßen zu dürfen.
An erster Stelle steht für uns Ihre Fußgesundheit!

Im Fachgebiet der Podologie erwarten Sie:

Stefanie Fennekold, staatl. gepr. Kosmetikerin- Podologin
Alica Zilt, staatl. gepr. Kosmetikerin- Podologin.
 

Im Bereich kosmetische/medizinischen Fußpflege erwarten Sie:

Carina Krause, staatl. gepr. Kosmetikerin- Fußpflegerin mit zweijähriger Ausbildung,
Katharina Klink, staatl. gepr. Kosmetikerin- Fußpflegerin mit zweijähriger Ausbildung.
Susanne Utwich, staatlich gepr.Kosmetikerin- Fußpflegerin mit zweijähriger Ausbildung
Greta Bokern, staatlich geprf.Kosmetikerin- Fußpflegerin mit zweijähriger Ausbildung
 

Wichtig zu wissen:

Der Unterschied zwischen der podologischen Behandlung und der kosmetischen Fußpflege besteht darin,
dass die kosmetische Fußpflege eine Schönheitsmaßnahme ist.
Sie wird an gesunden Füßen eines gesunden Menschen von unseren Fußpflegerinnen mit zweijähriger Ausbildung durchgeführt.

Während die podologische Behandlung immer dann durchgeführt wird, wenn es krankhafte Veränderungen
an den Füßen gibt oder wenn der Patient an bestimmten Erkrankungen leidet.
Sie wird von unseren Podologinnen durchgeführt.

Als Beispiel gilt Diabetes, Psoriasis, Neurodermitis, Mykosen der Haut und/ oder der Nägel, Verhornungsstörungen wie Clavi
oder Callositas (Hühneraugen, Hornschwielen), eingewachsene Nägel mit eventuell einhergehenden
Entzündungen, andere Hauterkrankungen, die auch die Füße betreffen.

Auch bei Marcumarpatienten oder Patienten, die andere Blutgerinnungsmittel einnehmen müssen, Bluter, bei Venenleiden
oder Durchblutungsstörungen. Menschen mit Immunschwächen, Krebspatienten, Träger von
multiresistenten Keimen, chronisch kranke Menschen u.v.a. ist immer der Einsatz von Podologen nötig,
die die fachgerechte und kompetente Durchführung der podologischen Behandlung gewährleisten.

Wird während einer kosmetischen Behandlung entsprechende podologische  Voraussetzungen erfüllt,
wird zu Ihrem Wohle die kosmetische Behandlung abgebrochen und eine podologische Behandlung notwendig.

Wünschen Sie einen Behandlungstermin bei unseren Podologinnen, wird grundsätzlich eine podologische Behandlung durchgeführt.

Bitte denken Sie bei all den Informationen daran: Dies alles geschieht zu Ihrer Sicherheit und für Ihre Gesundheit!

Und nun ein paar Hinweise zum bürokratischen Ablauf:


Sie haben eine Verordnung von Ihrem Arzt erhalten, folgendes gilt zu beachten:

Wenn Sie gebührenpflichtig sind, sind wir gesetzlich verpflichtet, eine
Verordnungsgebühr von 10,00 € und pro Behandlung einen Eigenanteil
von 10 % abzurechnen. Die Preise für die podologischen Behandlungen
sind seit dem 01.01.2021 für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich.

Haben Sie beispielsweise eine Verordnung über 3 podologische Behandlungen groß,
dann sind es 10 € Verordnungsgebühr + 3 x 4,40 € ( 10% von 44,00 €) + 3 x 0,30 €
( 10% von 3,00 €). Das heißt, Sie zahlen zur ersten Behandlung in dieser Verordnung
23,20 €. Die Summe verändert sich sobald statt 3 podologische Behandlungen groß
6 verordnet wurden oder ein Hausbesuch mit verordnet wurde.

Das erklären wir Ihnen selbstverständlich dann direkt vor der ersten Behandlung.


 
Sie haben ein Privatrezept von Ihrem Arzt erhalten, folgendes gilt zu beachten:

Bringen Sie bitte zu Ihrer ersten Behandlung das Rezept mit. Wir führen die
podologischen Behandlungen durch und nach jeder Behandlung zahlen Sie
direkt bar oder per EC Zahlung. Der Preis richtet sich bisher nach den aktuellen,
gesetzlich festgelegten Preisen der privaten Krankenkassen.

Seit dem 01.01.2022 setzt sich dieser aus folgenden Bestandteilen zusammen: Podologische Behandlung/ 44,00 € und Podologische Befundung/ 3,00 €. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von 47,00 € pro Behandlung, diese ist von der Mehrwertsteuer befreit.
Gerne stellen wir Ihnen abschließend eine Gesamtrechnung aus.

 
Sie möchten eine podologische Behandlung ohne Verordnung oder Privatrezept durchführen lassen, folgendes gilt zu beachten:

Da nur podologische Behandlungen, die durch einen Arzt verordnet werden (durch eine Verordnung oder durch ein Privatrezept beweisbar)
von der Mehrwertsteuer befreit sind, werden bei podologischen Leistungen ohne Rezept/Verordnung 19% Mwst fällig. Das ist durch den Gesetzgeber
für alle verpflichtend geregelt worden.Daraus ergibt sich momentan eine Gesamtsumme von 55,93 € ( 44,00 €+ 3,00 €= 47,00 € x 19%),
die direkt nach jeder Behandlung zu zahlen ist.


Sie möchten eine Spangenbehandlung durchführen lassen, folgendes gilt zu beachten:

Diese Behandlungen werden von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt. Wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme
zugesagt hat, muss üblicherweise ein Eigenanteil gezahlt werden. Die Zahlung ist zur ersten Behandlung zu entrichten.

Ab dem 01.07.2022 ist eine Kostenübernnahme der gesetzlichen Krankenkassen wieder möglich. Es gibt aber noch keine Entscheidung, wie es abgerechnet wird. Rezept/Kostenvoranschlag vs Verordnung.

 
Falls Sie von den Zuzahlungen befreit sind, bringen Sie bitte zu jeder neuen Verordnung Ihren Befreiungsausweis mit.

 

Falls Sie noch Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, diese zu stellen. Wir sind gerne für Sie da!


Ihr CosméDermeTeam

 

 

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